Wichtige Infos

Die Kita Luzern GmbH ist bestrebt möglichst in eurem Interesse zu handeln. Jedoch kann die Kita Luzern GmbH wegen der Auflagen, welche von der Aufsicht und Bewilligung zwingend vorgegeben werden, nicht mehr in allen Bereichen eure Wünsche erfüllen.

Dies gilt insbesondere beim Abtauschen von Betreuungstagen.

Die Aufsicht und Bewilligung der Stadt Luzern schreibt uns vor wie viele Plätze wir pro Tag anbieten können. Die bewilligte Anzahl Plätze darf zu keiner Zeit überschritten werden. Weiter wird vorgeschrieben wie viel Personal zur Betreuung der Kinder anwesend sein muss. Dementsprechend ist der Einsatzplan der Mitarbeitenden auf die Anzahl der Kinder abgestimmt. Das hat zur Folge, dass es Tage gibt, an denen wir keine Kinder zusätzlich betreuen können.

Im Zuge der Gleichbehandlung aller Eltern und aus den oben genannten Gründen können wir keinen Abtausch von Tagen unter der Woche mehr anbieten.

Möchtet ihr euer Kind zusätzlich an einem anderen Tag als an den vertraglich vereinbarten Tage/n in die KITA bringen, bitten wir euch uns dies rechtzeitig mitzuteilen

Sofern es der Betreuungsschlüssel und die Anzahl der bewilligten Plätze zulässt werden wir euer Kind gerne zusätzlich betreuen. Diese Tage werden zum regulären Tarif in Rechnung gestellt.

Hier können sie Zusatztage buchen

Zusatztage können nur gebucht werden, für Kinder, die bei uns vertraglich betreut werden.

Gestützt auf die Wegleitung Version 3.0 von der Aufsicht und Bewilligung der Stadt Luzern möchten wir euch auf folgende Punkte hinweisen:

Familienergänzende Kinderbetreuungseinrichtungen benötigen eine Bewilligung der Stadt Luzern. Der Stadtrat hat zum Wohl der betreuten Kinder neue Qualitätsrichtlinien für Kindertagesstätten (Kitas) und private Horte beschlossen. Dies, um den veränderten Bedürfnissen in der Kinderbetreuung Rechnung zu tragen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es sich für Kitas und Horte lohnt, mehr in die Qualität zu investieren, damit die Bedürfnisse der Kinder, der Eltern und der Mitarbeitenden optimal erfüllt werden.

Die neuen Qualitätsrichtlinien traten am 1. Januar 2019 in Kraft. Sie legen fest, welche rechtlichen Anforderungen Trägerschaften zu erfüllen haben, damit die Stadt Luzern eine Bewilligung für den Betrieb einer Kindertagesstätte oder eines privaten Horts erteilen kann. Die Stadt Luzern überprüft regelmässig im Rahmen der Aufsicht, ob die Qualitätsrichtlinien eingehalten werden.

Ziel der Wegleitung

Die Wegleitung richtet sich an Trägerschaften von Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Luzern und verfolgt zwei Ziele:

  1. Sie erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen des Bewilligungs- und Aufsichtsprozesses. Die Rolle der Stadt Luzern sowie die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Trägerschaft werden dargestellt. Damit wird die Grundlage für eine gute Zusammenarbeit gelegt.
  2. Die Wegleitung beschreibt detailliert, wie die einzelnen Qualitätsrichtlinien umzusetzen sind, damit sie als erfüllt gelten. Die Stadt Luzern macht damit für Trägerschaften transparent, welche Anforderungen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Luzern konkret erfüllen müssen.